+49 735150490 info@legalis-kanzlei.de

Spezialgebiet

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht hat eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Seite. Es umfasst unter anderem die Regulierung von Verkehrsunfällen (Verkehrszivilrecht) als auch Bußgeld- und Strafverfahren bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis wegen verkehrsrechtlicher Verstöße (Verkehrsverfahren/Verwaltungsverfahren). 

Ihr Ansprechpartner im Verkehrszivilrecht, bei Unfällen, Straf- und Bußgeldangelegenheiten: Rechtsanwalt Luca Weishaupt

Ihr Ansprechpartner in Sachen Fahrerlaubnis vor der Verwaltungsbehörde und im Verkehrsstrafrecht: Rechtsanwalt Jakob Ramsauer

Schadensbegrenzung

Ein Unfall oder ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht lassen sich nicht ungeschehen machen. Aber Ihr Anwalt kann, wenn er rechtzeitig eingeschaltet wird, häufig den Schaden begrenzen.

Ob eine Geschwindigkeitsübertretung oder eine Mitschuld an einem Verkehrsunfall vorliegt, ist oft strittig. Hier gilt es im Falle eines Bußgeldbescheides oder gar Strafbefehls schnell zu handeln, da neben dem reinen Bußgeld oder der Geldstrafe auch häufig weitere Folgen, wie Punkte in Flensburg sowie ein befristetes Fahrverbot oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen, die gerade für Berufstätige existenzbedrohend sein können. Ein rechtzeitiger Einspruch ermöglicht die umfassende Prüfung der Entscheidung der Behörde. Nicht jede Geschwindigkeitsmessung erweist sich bei näherer Prüfung als rechtmäßig, so dass sich gerade bei unklarer Beweislage oder drohenden Folgen für den Führerschein ein Einspruch stets empfiehlt.

Auch wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren und es um die Überprüfung der Fahreignung geht oder um eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), sollten Sie sich schon frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Wir prüfen, ob die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt hat und sind Ihnen auch dabei behilflich, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Teilnahme an einem Kurs für alkoholanfällige Kraftfahrer im Straßenverkehr, die Chancen auf eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug entscheidend zu verbessern.

Auch wenn Sie bei einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind, empfiehlt es sich, einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners und gegenüber Polizei und Behörden zu betrauen. Bei der Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen versuchen Haftpflichtversicherungen oft, direkt mit dem Geschädigten Kontakt aufzunehmen, um eine möglichst günstige Schadensabwicklung zu erreichen. Die von der Versicherung vorgeschlagene Kfz-Werkstatt oder der von ihr hinzugezogene Sachverständige vertreten das Interesse ihres Auftraggebers, nicht das Ihre.

Wir suchen einen Rechtsanwalt (w/m/d)

… zur Unterstützung unseres Teams in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht.

mehr lesen