Opfervertretung - was ist das eigentlich?
Zunächst ist Opfervertretung die (anwaltliche) Vertretung von durch Straftaten Geschädigten oder - im schlimmsten Falle - deren Hinterbliebenen. Diese Vertretung kann außergerichtlich, aber auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erfolgen. Bei der anwaltlichen Vertretung in einem Gerichtsverfahren ist vor allem danach zu unterscheiden, ob das Opfer der Straftat
a) einem gegen den Täter gerichteten Strafprozess beitritt (Nebenklage) und/oder
b) dort seine Schadensersatzsansprüche geltend macht (Adhäsionsverfahren) oder
c) unabhängig vom Strafverfahren den Täter in einem eigenständigen, zivilrechtlichen Prozess auf Schadensersatz verklagt.
Selbstverständlich erschöpfen sich die Ansprüche des Opfers nicht nur auf Entschädigung, d.h. materiellen und immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld). Möglich sind je nach Situation auch Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, etc. Aber auch das Gewaltschutzgesetz bietet dem Geschädigten Schutz vor dem Täter durch diverse gerichtliche Anordnungen (z.B. Hausverbot, Platzverweis, Verbot der Kontaktaufnahme - auch via Telekommikationsmitteln, etc.). Gelegentlich wird aus der Opfervertretung auch eine klassische Verteidigung, wenn der Täter eine - oftmals haltlose - Gegenanzeige gegen den Geschädigten erstattet.
Wichtig und leider noch weithin unbekannt ist auch die Tatsache, dass die Kosten einer anwaltlichen Opfervertretung in der Regel vom Täter zu tragen bzw. zu erstatten sind. Dies im Rahmen des Schadensersatzanspruchs des Opfers gegen den Täter, aber auch als eigenständiger Kostenerstattungsanspruch z.b. bei Nebenklage und Adhäsionsverfahren. Bei schweren Straftaten kann auch Kostentragung durch die Staatskasse im Rahmen der Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Opfer erfolgen. Nicht zuletzt besteht ferner, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, die Möglichkeit für das Opfer staatliche Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Opfervertretung ist somit ein komplexes Rechtsgebiet, das fundierte Erfahrung im Straf- und Zivilrecht, sowie dem jeweiligen Prozessrecht, aber auch den einschlägigen Nebengesetzen, wie z.B. dem Gewaltschutzgesetz voraussetzt.
Die Praxis zeigt aber, dass bei Opfervertretungen Sensibilität im Umgang mit dem/der Geschädigten am wichtigsten ist. Das Opfer einer Straftat befindet sich zumeist in einer besonderen Belastungssituation und benötigt sachlichen, unabhängigen Rechtsrat ebenso wie Verständnis und Empathie.
Üblicherweise stehen für die wenigsten Geschädigten bei der Opfervertretung finanzielle Aspekte wie Schmerzensgeld und Schadensersatz im Vordergrund. Am wichtigsten ist es ihnen, über den Ablauf des Strafverfahrens vollständig informiert zu werden, im Rahmen der Nebenklage ihre Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten auf den Prozessablauf auszuüben und die "Opferperspektive" allen Verfahrensbeteiligten zu verdeutlichen. In einem rechtsförmlichen Verfahren, das richtigerweise rechtsstaatlich abläuft und dem Täter seine Verteidigungsmöglichkeiten einräumt, ist es umso wichtiger, dass der Blick auf das Opfer der Straftat nicht verloren geht.
Vor allem dafür steht eine gute Opfervertretung.
RA Robert Egle
Umfangreiche Informationen zum Thema Opfervertretung, Nebenklage und Adhäsionsverfahren finden Sie unter:
www.opfervertreter.de
www.opfervertretung.net