Das neue elektronische Mahnverfahren

Zum 01.12.2008 wird nach dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 2006 Teil I, S. 3416 ff.) sowie durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 (BGBl 2007 Teil I S. 2840 ff.) über eine erfolgte Abänderung des § 690 Abs. 3 ZPO u.a. für Rechtsanwälte das elektronische Mahnverfahren eingeführt.
Wir haben bereits umgestellt. Ebenso unterstützt die von uns verwendete, führende Kanzleisoftware die Anbindung. Der Vorteil für Sie als Mandant: Zeitgewinn. Mittels elektronischer Datenübertragung nach den o.g. Sicherheitsstandards entfallen tlw. Postlaufzeiten und zeitlicher Mehraufwand für elektronische Forderungsverwaltung, Zinsberechnung, Ausfüllen/Tippen des schriftlichen Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids, etc. Gerade bei Forderungsbeitreibung von in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Schuldnern kann jeder denkbare Tag Zeitgewinn den Unterschied machen, ob eine Forderung noch realisiert werden kann oder nicht! Sie kennen vermutlich den sog. "Wettlauf der Gläubiger".
Verschaffen Sie sich einen Vorsprung. Vertrauen Sie auch zukünftig für Ihr Inkasso und Ihre Forderungsbeitreibung auf unsere Kanzlei. Wir sind für die kommenden, technischen Neuerungen gerüstet. Schnell und effizient zu Ihrem Recht und Ihrem Geld.
Übrigens:
Wussten Sie schon, dass Ihr sich im Verzug befindlicher Schuldner die Kosten unserer Beauftragung im Rahmen des Verzugsschadens (Rechtsverfolgungskosten) zu tragen hat? Gemäß §§ 280, 286 BGB hat ein Schuldner, der mit der Zahlung der Forderung in Verzug ist, dem Gläubiger den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser umfasst neben allen Kosten der Rechtsverfolgung sämtliche Nachteile, die der Gläubiger durch die verspätete Zahlung erleidet. Verzug liegt vor, wenn der Schuldner trotz Mahnung und Fälligkeit der Forderung nicht leistet. Konkret bedeutet dies: Die Kosten für unsere Beauftragung können Sie in diesem Falle mit vom Schuldner ersetzt verlangen!
Rechtsanwalt Robert R. Egle
Stand: Oktober 2008