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Arzthaftungsrecht

 

Unter Arzthaftungsrecht versteht man die Haftung des Arztes gegenüber einem Patienten, wenn infolge der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit dem Patienten ein Schaden entsteht.

 

Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages zustande. Aufgrund dieses Vertrages schuldet der Arzt fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung von Beschwerden. Verstößt der Arzt gegen diese Pflicht kann der Arzt dem Patienten zum Schadensersatz etc. verpflichtet sein.

 

Der Arzt haftet somit aus dem Vertragsverhältnis als auch aus dem Deliktsrecht.

 

Arten der Schäden:

 

  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Heilbehandlungskosten wie z.B. Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte
  • Fahrtkosten zu Ärzten

 

Natürlich können Sie auch ein Schmerzensgeld geltend machen für die erlittenen Schmerzen, die Dauer des Schadens und die Funktionsbeeinträchtigungen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

 

Es gibt verschiedene Fehler, die dem behandelnden Arzt passieren können:

 

  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsfehler
  • Dokumentationsfehler
  • Verletzung sonstiger Pflichten z.B. Schweigepflicht

Wir führen für Sie gerne die Verhandlungen mit der Gegenseite. Meist erfolgen die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes. Oft ist nicht nur der behandelnde Arzt haftbar sondern auch das Krankenhaus bzw. die Klinik.

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